Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen

für Angestellte des Bundes

Beantragung einer Bildschirm-Arbeitsplatzbrille

Optik Joost – Vertragsoptiker des Bundes

Als Vertragsoptiker (VAO) des Bundes stehen wir Ihnen ab sofort gerne bei allen Fragen rund um Ihre neue Arbeitsplatzbrille hilfreich zu Seite.

Wir haben Ihnen alle wichtigen Infos zum Antrag bei Ihrem Arbeitgeber, den Ablauf der Augenmessung und die Einreichung der Rechnung zusammen gefasst.

Arbeitsplatzbrille Bonn

So geht's:

1. Schritt
Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung des medizinischen Dienstes, das Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen. Ihre Behörde bietet quartalsweise eine sog. Arbeitsmedizinische Vorsorge an. Hier können Sie eine entsprechende Voruntersuchung durchführen lassen. Sollte eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig sein, erhalten Sie dort die entsprechende schriftliche Bestätigung.
Die genauen Termine können Sie in ihrem Intranet einsehen

2. Schritt
Laden Sie sich das Bestellformular Bildschirmarbeitsplatzbrille (im Intranet zu finden) herunter, füllen Punkt 1, Punkt 2 und Punkt 4 aus (Punkt 3 wird von ihrem Optiker ausgefüllt) und drucken alles aus.

3. Schritt
Im Intranet finden Sie eine Liste der Vertragsoptiker des Bundes.
Hier können Sie sich einen von Ihnen gewünschten Optiker aussuchen.

4. Schritt, falls Sie sich für uns entscheiden:
Damit wir Ihnen die perfekte Arbeitsplatzbrille anfertigen können, möchten wir Sie bitten vorab die Entfernungen zu Ihren Bildschirm bzw. Bildschirmen zu ermitteln.
Dafür ist es ratsam sich entspannt an seinen Arbeitsplatz zu setzten und eine zweite Person misst mit Hilfe eines Maßbandes die Entfernungen von Ihrer Stirn bis zu den entsprechenden Bildschirmen, der Tastatur und zu bearbeitenden Unterlagen. Notieren Sie die ermittelten Entfernungen und bringen Sie diese zu Ihrem Termin bei uns mit.

5. Schritt
Rufen Sie uns gerne an bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin bei uns.

6. Schritt
Bei Ihrem Termin bei uns, wird eine ausführliche Augenmessung durchgeführt. Ein vorheriger Augenarztbesuch ist nicht notwendig. Mit Hilfe der mitgebrachten Arbeitsentfernungen ermittel wir gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösung für Ihren Arbeitsplatz. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor und erläutern Ihnen mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

7. Schritt
Bei Auftragserteilung benötigen wir die schriftliche Bestätigung des medizinischen Dienstes und das Bestellformular. Sie erhalten bei Brillenabholung alles von uns, inklusive ausgefüllter Pos. 3, Rechnung und Anlage für Abrechnungsstelle zurück.

8. Schritt
Bei Abholung Ihrer neuen Arbeitsplatzbrille zahlen Sie den komplett „Privatpreis“.
Anschließen reichen Sie per Post folgende Unterlagen im Original bei der Generalzolldirektion ein: (per Mail ist eine Einreichung derzeit nicht möglich)
– komplett ausgefülltes Bestellformular
– Bestätigung des medizinischen Dienstes
– Rechnung und Anlage von uns
– Kassenbon

Adresse der Bearbeitungsstelle des Zolls:
Generalzolldirektion – DII.A.3
Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz
Antrag Sehhilfe
Am Propsthof 78a
53121 Bonn

9. Schritt
Der Antrag wird bearbeitet und Sie erhalten den vorgesehen Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen